Informationen zum 21. Oktober
Es ist einer der wichtigsten Tätigkeiten für Ehrenamtliche in der evangelischen Kirche: Die Arbeit als Kirchenvorstand. Am 21. Oktober 2018 stehen die nächsten Kirchenvorstandswahlen in Bayern an. Insgesamt 2,2 Millionen Gemeindemitglieder wählen dann rund 10.000 Ehrenamtliche. Diese leiten die Gemeinde gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern sowie den berufenden Mitgliedern. Das Motto der Wahl 2018 lautet: "Ich glaub. Ich wähl".
Wer kann Kirchenvorstand werden?
Für das Amt des Kirchenvorstands können sich Frauen und Männer ab 18 Jahren bewerben. Der Kirchenvorstand besteht - je nach Gemeindegröße - aus vier bis fünfzehn gewählten und berufenen Mitgliedern und Pfarrerinnen und Pfarrern. Dieses Team leitet die Gemeinde. Eine Wahlperiode dauert sechs Jahre.
Was macht der Kirchenvorstand?
Der Kirchenvorstand (KV) leitet die Gemeinde. Dazu gehören Personalfragen wie die Besetzung einer Pfarrstelle oder Diakonenstelle, alle baurechtlichen Fragen wie die Sanierung oder der Neubau. Der KV legt die inhaltlichen Schwerpunkte der Gemeinde fest, sagt also, ob besonders viel in der Jugendarbeit oder bei der Kirchenmusik oder in der Diakonie gearbeitet werden soll. Er entscheidet also, wofür das Geld der Gemeinde verwendet werden soll. Aus dem Team des Kirchenvorstandes werden zudem Mitglieder in die regionalen Kirchenparlamente wie die Dekanatssynode geschickt, und in die Landessynode, die halbjährlich tagt.
Vom Kirchenvorstand wird meist erwartet, dass er sich aktiv in der Gemeinde engagiert. So übernehmen die Mitglieder im Gottesdienst oft die Lesungen oder helfen mit beim Abendmahl. Andere engagieren sich beim Kindergottesdienst oder in einem Arbeitskreis, halten Kontakt zur politischen Gemeinde, kümmern sich um Gruppen und Kreise oder gemeinsame Aktionen wie das Gemeindefest.
Wie arbeitet der Kirchenvorstand?
Meistens trifft sich der Kirchenvorstand einmal im Monat zu einer Sitzung, bei der alle relevanten Punkte besprochen werden. Diese Sitzungen dauern je nach Gemeindegröße und Aufgaben in der Regel zwischen zwei und vier Stunden. Viele Gemeinden bilden für besondere Themen sogenannte Ausschüsse. Der Kindergarten-Ausschuss kümmert sich dann beispielsweise um die Belange der Gemeindekindergarten und berichten in den Kirchenvorstandssitzungen. Manche Gemeinden haben auch Beauftragte, die sich zum Beispiel um das Thema Ökumene oder Mission kümmern.
Wer darf den Kirchenvorstand wählen?
Wählen dürfen alle Kirchenmitglieder ab 16 Jahren - und Jugendliche, die schon konfirmiert sind, also das 14. Lebensjahr abgeschlossen haben. Gewählt werden kann auch per Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen können beim jeweiligen Pfarramt formlos schriftlich oder mündlich angefordert werden. Einige Gemeinden verschicken aber auch die Unterlagen automatisch an ihre Mitglieder.